Klare Antworten für eine reibungslose Gastfamilien-Erfahrung!
Sind die Kosten für einen Au Pair absetzbar?
Man kann 2/3 der Kosten für Au Pairs max. 4.000 Euro pro Kalenderjahr und Kind absetzen. Wichtig ist, das Kind muss im selben Haushalt der Eltern wohnen und darf nicht älter als 14 Jahre sein.
Bei Kindern mit einer Behinderung gibt es keine Altersbegrenzung. Zudem kann ein Teil als haushaltsnahe Dienstleistung bis zu 20 % maximal 4.000 € pro Kalenderjahr abgesetzt werden. Für mehr Informationen Kontaktieren Sie uns gerne.
Wie lange darf das Au Pair bleiben?
Ein Großteil der Au Pairs kommt in der Regel im Sommer (August/September) für ein Halbjahr nach Deutschland, also für mindestens 6 bis 12 Monate. Einige wenige reisen auch im Januar/Februar nach Deutschland.
Was für eine Unterkunft benötigt das Au Pair?
Die Gastfamilie muss dem Au Pair ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen.
Wie ist das mit den Kosten im Alltag?
Gastfamilien bei CULTURE Bridge geben einem jungen Menschen unentgeltlich ein zweites Zuhause. Sie heißen ihr Au Pair herzlich willkommen und stellen ein freies Bett, sowie Verpflegung (drei Mahlzeiten am Tag) und ein wöchentliches Taschengeld zur Verfügung.
Der Betrag für das Taschengeld in Deutschland liegt bei 70 EUR wöchentlich, dies entspricht 280 Euro pro Monat.
Diese Kosten sollten Sie in der Regel einplanen, wenn Sie ein Au Pair aufnehmen:
- Kost & Logis bei Ihnen zu Hause
- Taschengeld für das Au Pair (min. 70 EUR wöchentlich)
- Eventuell Beiträge für einen Sprachkurs
- Au Pair Kranken- und Unfallversicherung (Schwangerschaft und Geburt muss enthalten sein)
Hier empfehlen wir folgende rundum Versicherung:
Au Pair Plus - Eventuelle Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
- Haftpflichtversicherung (optional)
Wie sieht es mit den Arbeitszeiten und Freizeitausgleich aus?
Die Aufgaben im Haushalt (einschließlich der Beaufsichtigung Minderjähriger) dürfen nicht mehr als sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen.
Soll diese Zeitdauer überschritten werden, dann mit vorheriger Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden (z.B. +2 Stunden = somit darf das Au Pair in der folge Woche nur 28 Stunden Arbeiten).
Die Erledigung von privater Angelegenheiten (z.B. das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit.
Dem Au Pair stehen mindestens 1,5 volle Ruhetage in der Woche zu (min. ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein). Außerdem sind mindestens 4 freie Abende pro Woche zu gewähren.
Erholungsurlaub
Ist das Au Pair ein volles Jahr bei der Gastfamilie muss die Gastfamilie dem Au Pair einen bezahlten Urlaub von 4 Wochen gewährleisten.
Für jeden vollen Monat steht dem Au Pair 2 Urlaubstage zur Verfügung.
Fährt das Au Pair bei dem Familienurlaub nicht mit, darf das Au Pair während dieser Zeit nicht bei einer anderen Gastfamilie arbeiten. Fährt das Au Pair mit in den Urlaub ist es für das Au Pair jedoch erst als Urlaub anzusehen, wenn sie von jeglicher Verpflichtung freigestellt wurde und keine Anwesenheitspflicht herrscht.
Was ist, wenn das Au Pair an einen Sprachkurs teilnimmt?
Die Gastfamilie hat die Verantwortung, dem Au-pair die Möglichkeit zu bieten, nicht nur an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen, sondern auch an kulturellen und geistig anregenden Veranstaltungen während seiner Freizeit. Damit das Au-pair diese Bildungsgelegenheiten wahrnehmen kann, ist die Gastfamilie verpflichtet, sich finanziell zu beteiligen. Dies geschieht durch einen Gesamtbetrag von mindestens 840 Euro für den Spracherwerb (bei 12 monatigen Au Pair Aufenthalt), der flexibel entweder monatlich in Raten von je 70 Euro oder als Einmalzahlung von 840 Euro ausgezahlt werden kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese finanzielle Verpflichtung der Gastfamilie nur dann besteht, wenn tatsächliche Ausgaben für den Sprachkurs anfallen. Zusätzlich zu dieser Unterstützung für den Sprachunterricht muss die Gastfamilie auch die erforderlichen Fahrtkosten übernehmen, die für das Au-pair entstehen, um am nächstgelegenen und passenden Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Kosten für andere Veranstaltungen, die nicht direkt mit dem Spracherwerb zusammenhängen, vom Au-pair selbst getragen werden müssen.
Was ist mit den Reisekosten des Au Pairs?
Die An- und Abreise müssen von dem Au Pair selbst finanziert werden.
Darf ich ein Familienmitglied als Au Pair beschäftigen?
Nein, es darf keine Verwandtschaft zwischen Gastfamilie und Au Pair vorhanden sein.