Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Au-pair-Programm von CULTURE Bridge
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der CULTURE Bridge, Priscilla Annan & Julijan Petric GbR, im Folgenden „Agentur“ genannt, und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Au-pair-Programms (im Folgenden „Au-pair“ genannt).
(2) Sie regeln die Rechte und Pflichten im Rahmen der Bewerbung, Vermittlung, Organisation und Durchführung eines Au-pair-Aufenthaltes.
(3) Abweichende Bedingungen des Au-pairs oder Dritter werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung eines Au-pairs an eine geeignete Gastfamilie im Ausland sowie die organisatorische und beratende Unterstützung während der Bewerbungs- und Vorbereitungsphase.
(2) Das Au-pair-Programm umfasst die Beratung, die Weiterleitung von Bewerbungsunterlagen, die Organisation von Interviews, die Begleitung im Visumprozess sowie die Betreuung während des Aufenthaltes durch Partnerorganisationen im Gastland.
(3) Der eigentliche Au-pair-Aufenthalt basiert auf einem separaten Abkommen zwischen Au-pair und Gastfamilie. Die Agentur ist hier nicht Vertragspartei, sondern ausschließlich Vermittler.
3. Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Teilnahme am Au-pair-Programm setzt voraus, dass das Au-pair:
• zwischen 18 und 27 Jahr alt ist,
• ledig und kinderlos ist (sofern vom Gastland gefordert),
• über ausreichende Kenntnisse der Sprache des Gastlandes verfügt oder bereit ist, Sprachkenntnisse durch Kurse zu verbessern,
• gesundheitlich geeignet ist und ein ärztliches Attest vorlegt,
• ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen vorweisen kann,
• die Bereitschaft zeigt, Kinder zu betreuen und im Haushalt der Gastfamilie zu helfen.
(2) Bewerberinnen und Bewerber müssen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Unvollständige oder falsche Angaben können zum Ausschluss vom Programm führen.
4. Leistungen der Agentur
Die Agentur verpflichtet sich, dem Au-pair folgende Leistungen anzubieten:
1. Persönliche Beratung und Betreuung während des Bewerbungsprozesses.
2. Bereitstellung der Bewerbungsunterlagen und Unterstützung bei deren Erstellung.
3. Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität.
4. Weiterleitung der Unterlagen an die Partnerorganisationen im Gastland.
5. Organisation und Koordination von Vorstellungsgesprächen (z. B. per Video-Call) mit potenziellen Gastfamilien.
6. Unterstützung bei der Beantragung von Visa und sonstigen Einreiseformalitäten.
7. Information über Versicherungsoptionen und gesetzliche Anforderungen.
8. Betreuung vor Ort durch Partnerorganisationen.
Die Agentur kann bestimmte Leistungen an Partnerorganisationen delegieren.
5. Pflichten des Au-pairs
(1) Das Au-pair verpflichtet sich:
• alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht und vollständig einzureichen,
• bei Vorstellungsgesprächen zuverlässig teilzunehmen,
• den Anweisungen der Gastfamilie in Bezug auf Kinderbetreuung und Hausarbeiten nachzukommen,
• die kulturellen Gepflogenheiten des Gastlandes zu respektieren,
• eine Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, falls nicht im Au pair Programm bereits enthalten abzuschließen, die Agentur kann hier auf Wunsch einen Link bereitstellen.
• im Gastland die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
(2) Das Au-pair erklärt sich bereit, wöchentlich maximal 45 Stunden (je nach Gastland) im Haushalt der Gastfamilie tätig zu sein. Die Arbeitszeiten und Aufgaben richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Gastlandes.
6. Vermittlungsgebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Für die Teilnahme am Au-pair-Programm erhebt die Agentur eine Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühr.
(2) Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr wird nach unterzeichneten Vertrag und Übermittlung per E-Mail oder Post fällig.
Die Zahlung der Vermittlungsgebühr wird nach erfolgreicher Platzierung (Match seitens der Gastfamilie und des Au pairs) des Au-pairs bei einer Gastfamilie fällig.
(3) Bei Rücktritt des Au-pairs vor Platzierung wird eine Bearbeitungsgebühr für den Verwaltungsaufwand einbehalten.
(4) Bei Rücktritt nach erfolgter Platzierung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Vermittlungsgebühr.
(5) Zusätzliche Kosten (z. B. Reisekosten, Visagebühren, Versicherungen, Sprachkurse) sind vom Au-pair selbst zu tragen, Ausnahme wenn das Programm dies Vertraglich festhält (z.B. mit gebuchter Flug, Versicherung ist ein fester Bestandsteil des gebuchten Programmes).
7. Rücktritt und Kündigung
(1) Das Au-pair kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung.
(2) Kündigt die Gastfamilie oder das Au-pair den Aufenthalt aus wichtigem Grund, bemüht sich die Agentur, eine Ersatzfamilie zu finden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
(3) Wichtige Gründe können insbesondere sein:
• grobe Pflichtverletzungen durch Au-pair oder Gastfamilie,
• gesundheitliche Probleme, die eine Fortführung unmöglich machen,
• Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen des Gastlandes.
8. Haftung
(1) Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Eine Haftung für das Verhalten der Gastfamilie, des Au-pairs oder Dritter während des Aufenthaltes wird ausgeschlossen.
(4) Die Agentur haftet nicht für den Erfolg der Visumserteilung, da diese ausschließlich in der Verantwortung der Behörden liegt.
9. Versicherung
(1) Das Au-pair ist verpflichtet, vor Antritt der Reise eine umfassende Auslandskrankenversicherung sowie Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
(2) Auf Wunsch stellt die Agentur Informationen über geeignete Versicherungen zur Verfügung, ist jedoch nicht selbst Versicherungsanbieter.
10. Datenschutz
(1) Die Agentur erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Programms gemäß den Bestimmungen der DSGVO.
(2) Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur an Partnerorganisationen und Gastfamilien, soweit dies für die Vermittlung erforderlich ist.
(3) Das Au-pair hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten.
11. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern gesetzlich zulässig.
(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.